Häufig gestellte Fragen

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Der psychosoziale Krisendienst Tirol ist täglich von 08:00 – 20:00 Uhr telefonisch erreichbar.

Es können alle anrufen, die sich in einer akuten Krise oder in einer psychischen Ausnahmesituation befinden. 

Sowohl die Servicenummer als auch sämtliche Angebote sind für die betroffenen Personen kostenfrei und auch nicht an ein aufrechtes Sozialversicherungsverhältnis gebunden.

Sie sprechen mit Psychotherapeut*innen sowie diplomierten Gesundheits- und Pflegekräften mit psychiatrischer Zusatzqualifikation.

Im Durchschnitt 10-20 Minuten. Die genaue Dauer des Telefonats hängt aber vom jeweiligen Anliegen ab. Ziel ist es, die krisenhaft Situation zu entschärfen und die Zeit, die es dafür braucht, wird gemeinsam im Telefonat festgelegt.

Die Angebote des Psychosozialen Krisendienstes werden im Moment ausschließlich auf Deutsch angeboten.

Der psychosoziale Krisendienst versteht sich als Kurzzeitintervention. Wir bieten in Krisenzeiten ein offenes Ohr sowie professionelle Unterstützung. Gerne unterstützen wir Sie  bei der Suche nach einer längerfristigen Begleitung.

Ihr Anruf ist anonym und alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Zielgruppe sind erwachsene Menschen ab 18 Jahren. Aber wir verstehen uns als erste Anlaufstelle für alle in Krise geratenen Personen.

Unsere Mitarbeiter*innen versuchen, Ihr Anliegen zu verstehen und zusätzliche Sichtweisen zur Verfügung zu stellen. Im Mittelpunkt stehen Sie als Anrufer*in und das gemeinsame Suchen nach hilfreichen ersten Schritten aus der Krise. Die Mitarbeiter*innen achten auf Ihre persönlichen Möglichkeiten und Ressourcen. Sie respektieren Ihre Lösungsansätze und Entscheidungen.

Grundsätzlich steht das Krisentelefon allen Menschen offen, speziell aber folgenden Gruppen:

Suizidgefährdete Menschen oder Menschen mit selbstgefährdendem Verhalten.
Personen aller Altersgruppen in einer akuten psychosozialen Krise.
Angehörige, Freund*innen von Personen mit psychosozialen Problemstellungen.
Professionelle Betreuer*innen bei akuten Krisenzuständen ihrer Klient*innen
Stationär entlassene Klient*innen bei akuten Problemsituationen nach der Entlassung.

Medikamentengabe oder -verschreibung
Medizinische Behandlungen durchführen
Psychiater*in, Amtsarzt/ärztin oder Sprengelarzt/ärztin ersetzen
Parere ausstellen (§  8 oder § 9 nach Unterbringungsgesetz)

Der psychosoziale Krisendienst Tirol ist täglich von 08:00 – 20:00 Uhr telefonisch erreichbar.
Es können alle anrufen, die sich in einer akuten Krise oder in einer psychischen Ausnahmesituation befinden.
Sowohl die Servicenummer als auch sämtliche Angebote sind für die betroffenen Personen kostenfrei und auch nicht an ein aufrechtes Sozialversicherungsverhältnis gebunden.
Sie sprechen mit Psychotherapeut*innen sowie diplomierten Gesundheits- und Pflegekräften mit psychiatrischer Zusatzqualifikation.
Im Durchschnitt 10-20 Minuten. Die genaue Dauer des Telefonats hängt aber vom jeweiligen Anliegen ab. Ziel ist es, die krisenhaft Situation zu entschärfen und die Zeit, die es dafür braucht, wird gemeinsam im Telefonat festgelegt.
Die Angebote des Psychosozialen Krisendienstes werden im Moment ausschließlich auf Deutsch angeboten.
Der psychosoziale Krisendienst versteht sich als Kurzzeitintervention. Wir bieten in Krisenzeiten ein offenes Ohr sowie professionelle Unterstützung. Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach einer längerfristigen Begleitung.
Ihr Anruf ist anonym und alle Informationen werden streng vertraulich behandelt.

Zielgruppe sind erwachsene Menschen ab 18 Jahren. Aber wir verstehen uns als erste Anlaufstelle für alle in Krise geratenen Personen.

Unsere Mitarbeiter*innen versuchen, Ihr Anliegen zu verstehen und zusätzliche Sichtweisen zur Verfügung zu stellen. Im Mittelpunkt stehen Sie als Anrufer*in und das gemeinsame Suchen nach hilfreichen ersten Schritten aus der Krise. Die Mitarbeiter*innen achten auf Ihre persönlichen Möglichkeiten und Ressourcen. Sie respektieren Ihre Lösungsansätze und Entscheidungen.

Grundsätzlich steht das Krisentelefon allen Menschen offen, speziell aber folgenden Gruppen:

Suizidgefährdete Menschen oder Menschen mit selbst gefährdendem Verhalten.
Personen aller Altersgruppen in einer akuten psychosozialen Krise.
Angehörige, Freund*innen von Personen mit psychosozialen Problemstellungen.
Professionelle Betreuer*innen bei akuten Krisenzuständen ihrer Klient*innen
Stationär entlassene Klient*innen bei akuten Problemsituationen nach der Entlassung.

Medikamentengabe oder -verschreibung
Medizinische Behandlungen durchführen
Psychiater*in, Amtsarzt/ärztin oder Sprengelarzt/ärztin ersetzen
Parere ausstellen (§ 8 oder § 9 nach Unterbringungsgesetz)